Betoninstandhaltung - Bauplanung - Planung gemäß WHG
 

Planungsleistungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz

Dem Gewässer- und Grundwasserschutz wurde in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung zugewiesen. Mit Einführung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Jahr 2017 wurden zahlreiche Regelwerke und die Anforderungen an die am Bau beteiligten erhöht. Neben den Fachbetrieben gemäß WHG werden nun erhebliche Anforderungen an die Qualifikation der Planer gestellt. Im Entwurf der TRwS 779 werden diese ausführlich benannt.

Daniel Liebing ist einer der wenigen Planer, der die Anforderungen für den Bau und die Instandsetzung von Dichtkonstruktionen nach §17 AwSV i. V. m. TRwS 779 (neu) bereits erfüllt. Somit können wir fachgerechte Planungleistungen anbieten. Wir haben 30 Jahre  Erfahrung im Bereich Behälterbau und beim Bau von Dichtflächen.

Wir haben für Ihre Anwendung eine wirtschaftliche Lösung. Sprechen Sie uns an.