Betoninstandhaltung - Bauplanung - Planung gemäß WHG
 

Planungen nach Wasserhaushaltsgesetz

Im Bereich des Wasserhaushaltsgesetzes wird in LAU- bzw. HBV-Anlagen unterschieden. Unabhängig davon sind entsprechend dichte Baukonstruktionen zu errichten bzw. zu erhalten. Oftmals müssen mit der Zeit höhere Anforderungen erfüllt werden. Sei es, dass Unternehmen oder Betreiber mehr Wert auf ihr Image legen oder das neue technische regelwerke diese Anforderungen einfordern.

Die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der im August 2017 eingeführten Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bilden eine Basis für Instandhaltungs- oder Investitionsentscheidungen. Durch jahrelange Erfahrung unterstützen wir Sie, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 

Eine realistische Einordnung des Gefährdungspotentials hilft, die angemessenen Maßnahmen zu ergreifen. Im Bereich der JGS-Anlagen sind die Anforderungen in den letzten Jahren stetig gewachsen. Ob Landwirt oder Anlagenbetreiber, JGS-Anlagen stehen mehr und mehr im Auge der Öffentlichkeit (Grundwasserbelastung durch Nitrate).

Aus der AwSV und anderen technischen Regeln geht klar hervor, dass Planungsleistungen an LAU-, HBV- und JGS-Anlagen ausschließlich durch qualifizierte Planer erfolgen dürfen. Sprechen Sie ihren Planer an, ob er die Anforderungen gemäß TRws 779 erfüllt. Die LFI Ingenieurgesellschaft erfüllt bereits heute diese Anforderungen.